Förderungsvoraussetzungen

Begabtenförderung:

Der Zeitraum der Förderung ist bis zum 27. Lebensjahr begrenzt. Sie gilt für besonders begabte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, deren Ausbildung die Familie außerordentlich belasten würde, vor allem im Hinblick auf weitere Kinder. Die Aus-, Fort- und Weiterbildung dieser begabten Kinder soll entsprechend vorangetrieben werden.

Förderung unschuldig in Not Geratener:

Unterstützt werden auch Betriebsangehörige und ehemalige Betriebsangehörige der GELITA AG, die unverschuldet in Not geraten sind.

Die Stiftungsmittel werden nur gegeben, wenn mögliche staatliche und sonstige Zuwendungen schon ausgeschöpft sind oder nicht gewährt werden können.

Die Einzelförderung soll 10.000 € im Jahr nicht übersteigen.

Eine Prüfung der wirtschaftlichen Hilfsbedürftigkeit des Antragstellers erfolgt auf Basis der in der Abgabenordnung (AO) definierten Regelbedarfssätze.